Für offizielle Zwecke im In- und Ausland werden in der Regel beglaubigte Übersetzungen verlangt.
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden.
Als durch den Präsidenten des Landgerichts Erfurt ermächtigte Übersetzerin für die englische Sprache ist es mir möglich, Schriftstücke, die ich für Sie übersetze, auch zu beglaubigen.
Mit dem Beglaubigungsvermerk, meinem Stempelabdruck und meiner Unterschrift bestätige ich Ihnen so offiziell die Richtigkeit und Vollständigkeit und somit die Echtheit meiner Übersetzung.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung!